Corona News

Neue coronaschutzverordnung

Zugangs-Regeln laut NRW CoronaSchVO vom 13 Januar

2G+

Immunisierte Personen benötigen einen aktuellen negativen Testnachweis.

Die zusätzliche Testpflicht (2G+) entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder sowohl geimpft als auch genesen sind; Personen mit 2 Impfungen, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt (auch für Johnson&Johnson- Geimpfte, die noch keine dritte Impfung erhalten haben) oder genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Bei der Booster- Impfung gilt die Ausnahme ab Erhalt der der Impfung.

Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen nach § 2 Abs. 8 der CoronaSchVO gleichgestellt und gelten nach Absatz 8a aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. 

#stayhealthy

#impulsbielefeld